ALLGEMEINE GESCHÄFTS- BEDINGUNGEN

der Vollpension GmbH

Stand: 26. August 2020

Wir sind die Vollpension Medien GmbH, Weimarer Str. 6, 10625 Berlin – nachfolgend in Kurzform „wir“ oder „Vollpension“ genannt.

 

1.    Allgemeines

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend kurz „AGB“ – gelten ausschließlich für alle    Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

1.2.    Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen unserer Kunden werden nur Bestandteil unserer Aufträge, wenn wir uns mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB unserer Kunden unsere Leistungen ohne Vorbehalt ausführen.
1.3.    Im Einzelfall treffen wir mit Kunden abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB, die stets Vorrang zu diesen AGB haben. Dies erfolgt – soweit der Kunde nicht anderes belegen kann – stets schriftlich und kann beispielsweise im Rahmen einer Auftragsbestätigung oder einer Nachtragsvereinbarung erfolgen. Dabei würde es im Angebot etwa wie folgt heißen:

„In Abweichung von Ziffer 7 der AGB, vereinbaren wir zu den Nutzungsrechten im Rahmen dieses Angebotes  was folgt: …“.

1.4.    Soweit der Kunde sich zu einem mit uns geschlossenen Vertrag rechtserheblich erklären möchte, hat der Kunde dies schriftlich zu machen – dies kann in Schrift- oder Textform erfolgen, so dass etwa Briefe, Telefaxe, E-Mails oder von uns eingesetzte Tools genutzt werden können.

 

2.    Zusammenarbeit zwischen Kunde und Vollpension

Ein Auftrag durchläuft bei uns in der Regel nacheinander die folgenden aufeinander aufbauenden Schritte, Abweichungen sind abhängig vom Einzelfall und wie mit dem Kunden vereinbart möglich:

2.1.    Konzeption und Pitch: Unsere Leistungen präsentieren wir in der Regel in einem ersten Schritt im Rahmen eines für den Kunden unverbindliches Pitches und stellen dabei vor allem unsere (Grob-)Konzeption und unser Leistungsangebot vor.

2.2.    Angebot und Auftragserteilung: Wir senden darauf aufbauend unseren Kunden ein detailliertes Angebot, welches vor allem die fachlichen Details und Vorschläge zum Vorgehen enthält. Wir weisen auf diese AGB und deren Wirkung für den Auftrag hin. Der Kunde kann innerhalb der gesetzten Frist unser Angebot akzeptieren.

2.3.    Feinkonzept und Freigabe: Hier beginnt die eigentliche Die Arbeit beginnt – wir starten mit dem Feinkonzept und präsentieren unseren Kunden unsere Ideen. Es werden notwendige Anpassungen am Konzept zusammen mit dem Kunden vorgenommen und das finale Konzept durch den Kunden freigegeben. Fortan bildet dieses freigegebene Konzept die Grundlage für unsere konkrete Leistungserbringung:

2.4.    Leistungserbringung: Wir erbringen die vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden.

2.5.    Rechnungsstellung: Soweit nicht abweichend vereinbart, rechnen wir vor Projektstart 50 % der vereinbarten Vergütung ab. Wurde das Projekt erfolgreich durchgeführt und die vereinbarten Leistungen erbracht, rechnen wir die verbleibenden 50 % ab. Für die einzelnen Schritte enthalten diese AGB im Folgenden Rahmenbedingungen. Diese legen verbindlich fest, an welche Vereinbarungen unsere Kunden und wir vertraglich gebunden sind.

 

3.    Konzeption und Pitches

3.1.    Wir erarbeiten in der Regel für den Kunden ein (Grob-)Konzept auf Basis der Anforderungen des Kunden und präsentieren dies im Rahmen eines Pitches. Die Rahmenbedingungen hierfür legen wir zusammen mit dem Kunden individuell fest.

3.2.    Soweit nicht abweichend vereinbart, erbringen wir Leistungen im Rahmen der (Grob-)Konzeption im Rahmen eines Pitches ohne Vergütung und unverbindlich.

3.3.    Der Kunde ist nicht verpflichtet, uns mit der Umsetzung der Konzeption zu beauftragen. Ebenso wenig sind wir verpflichtet, diese Konzeption für den Kunden umzusetzen.

3.4.    Zu den Nutzungsrechten bezogen auf die Konzeption und Pitches gilt Regelung 7.4 dieser AGB.

 

4.    Auftragserteilung

4.1.    Wir erstellen stets ein schriftliches Angebot, welches einen Vorschlag für unsere Leistungserbringung einschließlich Preisen auf Basis des (Grob-)Konzeptes und Pitches enthält. Das Angebot enthält eine Frist, bis zu der wir uns an unser Angebot gebunden sehen.

4.2.    Der Kunde kann binnen der im Angebot genannten Frist unser Angebot annehmen. Dies erfolgt durch Unterschrift auf unserem Angebot und Rücksendung an uns per Post und/oder per E-Mail.

4.3.    Der Kunde und wir haben dann einen Vertrag über die Auftragserteilung gemäß unseres Angebots und unserer AGB abgeschlossen.

 

5.    Feinkonzept und Freigabe

5.1.    Unsere Leistungen beinhalten in einem der ersten Schritte die weitere Konkretisierung der Konzeption des Projekts in Form eines Feinkonzepts für unseren Kunden. Binnen der mit dem Kunden festgelegten Frist legen wir das Feinkonzept vor, welches die Leistungserbringung detailliert.

5.2.    Zur Kommunikation mit dem Kunden und etwa der Absprache des Feinkonzepts legen wir ein übliches Tool fest, welches es dem Kunden ermöglicht, Anmerkungen zu unserem Feinkonzept zu machen. Dieses Tool nennen wir im Folgenden „Agentur-Tool“. Der Kunde erhält einen eigenen Zugang zu diesem Agentur-Tool.

5.3.     Anmerkungen zum Feinkonzept sind durch den Kunden im Agentur-Tool so konkret wie möglich zu machen und sollten detailliert darlegen, welche Änderungen sich der Kunden bezogen auf welchen Teil des Projektes wünscht. 
Wir werden im Rahmen der Phase für das Feinkonzept maximal zwei Korrekturrunden im Rahmen der im Angebot festgelegten Vergütung vornehmen. Wesentliche Änderungen des Konzepts einschließlich des festgelegten Zeitplans sind durch den Kunden zu begründe. Insbesondere ist aufzuzeigen, welche Anpassungen jeweils gewünscht sind. Anschließend sind weitere Korrekturen und Anpassungen des Zeitplans im Rahmen der üblichen Stundensätze zu vergüten.

5.4.    Der Kunde dokumentiert die Freigabe des Feinkonzepts im Agentur-Tool.

5.5.    Nachträgliche Anpassungen des Feinkonzepts können einvernehmlich festgelegt werden. Soweit Anpassungen zu Mehrkosten führen, dokumentieren wir dies im Rahmen des Agentur-Tools. Der Kunde ist verpflichtet, dieses im Agentur-Tool zu bestätigen.

 

6.    Leistungserbringung

Auf Basis des freigegebenen Feinkonzepts erbringen wir gegenüber unseren Kunden die jeweiligen Leistungen – insbesondere in den Bereichen Influencer Marketing, Influencer Relations, Community Management, Kreativleistungen, Paid Media, und Gewinnspiele.

6.1.    Influencer Marketing

Wir übernehmen für den Kunden das sogenannte Influencer Marketing.
Wir wählen für den Kunden geeignete Influencer auf Grundlage der vorab durch den Kunden gemeinsam mit uns festgelegten Kriterien aus. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vorauswahl im Rahmen zweier Korrekturrunden zu modifizieren. Wir übernehmen die Vertragsverhandlungen mit den Influencern, einschließlich der notwendigen Regelungen zu Vergütung und Nutzungsrechten.
Nach Freigabe der durch uns vorgeschlagenen Influencer, können Änderungen durch den Kunden nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Die dadurch anfallenden Mehrkosten trägt der Kunde.

6.2.    Influencer Relations

Wir übernehmen für den Kunden ferner die sogenannten Influencer Relations. Im Rahmen der Influencer Relations übernehmen wir die Kommunikation mit Influencern und versuchen diese dazu zu bringen, Content über die Produkte des Kunden über ihr Social Media Kanäle zu veröffentlichen. Die hierfür notwendigen Produkte des Kunden stellt uns dieser im notwendigen und angemessenen Umfang auf eigene Kosten zur Verfügung.
Dem Kunden ist bekannt, dass wir über die inhaltliche Ausgestaltung der Postings der Influencer keine Kontrolle haben und daher hierfür keine Gewähr übernehmen. Wir reporten über die Influencer Relations einschließlich der brutto Reichweite regelmäßig und wie im Angebot spezifiziert. Wir setzen hierfür marktübliche Tools ein.
Soweit wir mit Influencern eine schriftliche Vereinbarung abschließen, werden wir uns darum bemühen, dass der Influencer Nutzungsrechte an den von ihm zu Produkten des Kunden geposteten Content gewährt. Die Einzelheiten zu diesem Content von Dritten legt Regelung 6.3 dieser AGB fest.

Im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Leistungen, etwa als Bestandteil der Influencer Relations, organisieren und führen wir Veranstaltungen für unsere Kunden durch. Einzelheiten legen wir in unserem Angebot fest. Veranstaltungen, die abgesagt werden müssen, führen dennoch zu Aufwand und Kosten bei uns; insbesondere, da im Vorfelde Kommunikation und Absprachen mit den Influencern erfolgt sind. Wenn wir die Gründe, die zu der Absage geführt haben, nicht zu vertreten haben (also etwa Absagen aufgrund behördlicher Anordnungen, anderen externen Umständen wie höherer Gewalt etc.), sind wir berechtigt, mindestens 20% der vereinbarten Kosten für die Beauftragung der Influencer als pauschale Abgeltung unseres Aufwands bzgl. der Influencer Relations in Rechnung zu stellen. Es bleibt uns unbenommen, soweit wir dies belegen können, auch einen höheren Betrag in Rechnung zu stellen. Davon unberührt bleiben ebenfalls weitere anfallende Stornogebühren, etwa der Location oder sonstiger weiterer eingebundener Dienstleister.

6.3.    Community Management

Wir übernehmen die Pflege und Überwachung von Social Media Accounts des Kunden. Dabei werden wir in enger Abstimmung mit dem Kunden insbesondere auf Kommunikation auf den Social Media Accounts reagieren.
Der Kunde hat uns dafür die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen. Diese unterliegen bei uns der Geheimhaltung und werden nur im notwendigen Umfang genutzt. Diese Leistungen werden, soweit nicht abweichend im Angebot geregelt, nicht an Wochenenden und Feiertagen an unserem Geschäftssitz erbracht.

6.4.    Kreativleistungen

Wir erbringen für Kunden kreative Leistungen in Form von Fotos oder Videos – zusammen und im Folgenden „Kreativleistungen“.
Soweit die gewünschten Kreativleistungen vom festgelegten Storyboard abweichen, sind die angemessenen und nachgewiesenen Kosten hierfür vom Kunden gemäß Konzept bzw. Feinkonzept zu tragen. Dies gilt auch für Sonderwünsche des Kunden im Rahmen der Produktion, die vorab nicht im freigegebenen Konzept bzw. Feinkonzept und über die Produktions-Disposition und die Shooting Listen festgelegt wurden. Für Sonderwünsche und dekorative Elemente hat der Kunde eine Handlingfee in Höhe von 10% des Netto-Warenwertes an uns zu zahlen.

6.5.    Paid Media

Wir erbringen für Kunden Leistungen im Bereich Paid Media und übernehmen auf Wunsch des Kunden und vorheriger Vereinbarung für den Kunden die Zahlungsabwicklung gegenüber dem jeweiligen Dienstleister bzw. den Plattformen.
Wir arbeiten ausnahmslos transparent und reporten daher regelmäßig und wie im Angebot spezifiziert zu Leistungen im Bereich Paid Media. Wir setzen hierfür marktübliche Tools ein. Im Rahmen von Leistungen, die sich auf eine Kampagne beziehen, reporten wir spätestens 10 Werktage nach Ablauf der Kampagne. Bei wiederkehrenden, monatlichen Leistungen reporten wir monatlich im Zeitrahmen von 10 Werktagen nach Ablauf des vorherigen Monats.
Für Leistungen im Bereich Paid Media erheben wir eine Handling Fee in Höhe von 10% des Netto-Werbevolumens.
Soweit für Paid Media sowie das damit zusammenhängende Reporting der Einsatz bestimmter Tools durch den Kunden gewünscht ist, legen wir dies mit dem Kunden vorab fest. Die Kosten für den Einsatz dieser Tools trägt der Kunde.

6.6.    Gewinnspiele

Soweit wir für den Kunden Gewinnspiele auf seinen Social Media Accounts durchführen, stellen wir dem Kunden unverbindlich eine Vorlage für Gewinnspielbedingungen zur Verfügung. Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob dies dem geltenden Recht und insbesondere den für ihn geltenden Anforderungen entspricht. Soweit der Kunde dies wünscht und/oder erhebliche Anpassungen an diesen Gewinnspielbedingungen notwendig sind, lassen wir dies durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei nach Kostentragung durch den Kunden prüfen und erstellen.
Der Kunde hat die im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels anfallenden angemessenen und nachgewiesenen Kosten für Verpackung, Versand und Porto zu tragen.

6.7.    Sonstige Leistungen

Weitere Leistungen sind möglich und werden individuell im Rahmen unseres Angebotes festgelegt und durch das Konzept bzw. Feinkonzept konkretisiert.

6.8.    Mitwirkung des Kunden

Wir sind bei unserer Leistungserbringung auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist daher verpflichtet, uns die für die Erbringung der Leistung notwendigen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen. Weitere Mitwirkung kann im Angebot oder Konzept bzw. Feinkonzept festgelegt werden.
Der Kunde versichert, dass wir seine Mitwirkungen verwenden dürfen und er zur Übergabe dieser Mitwirkungen an uns berechtigt ist.
Der Kunde benennt für das jeweilige Projekt vorab einen verbindlichen Ansprechpartner. Dieser ist einerseits verpflichtet, Erklärungen für den Kunden entgegenzunehmen, anderseits ausschließlich berechtigt, vertragserhebliche Erklärungen gegenüber uns abzugeben. Soweit auf Kundenseite mehrere Personen an dem jeweiligen Projekt beteiligt sind, sorgt dieser Ansprechpartner auf der Seite des Kunden für eine Konsolidierung des Inputs dieser Personen.

 

7.    Nutzungsrechte

7.1.    Damit Kunden die von uns erbrachten Kreativleistungen unter dem geschlossenen Vertrag verwenden können, räumen wir daran ein Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht für Kreativleistungen ist grundsätzlich beschränkt. Dies bedeutet, dass Kunden die Kreativleistungen zum Beispiel nur in bestimmten Ländern, nur für einen bestimmten Zeitraum oder nur auf bestimmten Plattformen nutzen können. Erweiterungen sind nach Absprache möglich, aber als zusätzlicher Buyout zu vergüten. Sind in Kreativleistungen Personen/Influencer erkennbar abgebildet, gilt das folgende Nutzungsrecht für Kreativleistungen:
Wir räumen dem Kunden an Kreativleistungen zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zur Verwertung der Kreativleistungen zur exklusiven, räumlich auf Deutschland, Österreich und die Schweiz und zeitlich auf ein Jahr ab Abnahme der der Kreativleistungen durch den Kunden beschränkten öffentlichen Zugänglichmachung und weiterer damit zwingenderweise verbundener Verwertungshandlungen ausschließlich in den im Angebot festgelegten (digitalen) Kanälen ein.

7.2.    Sind in Kreativleistungen Personen nicht erkennbar abgebildet oder werden nur Produkte oder sonstige Gegenstände gezeigt, gilt das folgende Nutzungsrecht für Kreativleistungen:
Wir räumen dem Kunden an Kreativleistungen zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, zur Verwertung der Kreativleistungen zur exklusiven, räumlich auf Deutschland, Österreich und die Schweiz und zeitlich auf ein Jahr ab Abnahme der Kreativleistungen durch den Kunden beschränkten öffentlichen Zugänglichmachung und weiterer damit zwingenderweise verbundener Verwertungshandlungen ausschließlich in den im Angebot festgelegten (digitalen) Kanälen ein.

7.3.    Sind in Kreativleistungen Leistungen Dritter inkludiert (wie zum Beispiel Stockfotos oder Leistungen von Influencern), gelten die jeweils mit diesen Dritten geschlossenen Vereinbarungen. Wir werden den Kunden hierüber vorab informieren.

Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags und der Auftragserteilungen nötig sind, zu nehmen.

7.4.    Von uns präsentierte Konzepte bzw. Feinkonzepte, etwa im Rahmen von Pitches, die wir für den Kunden nicht als Kreativleistungen umsetzen – zum Beispiel, weil sich der Kunde für ein anderes von uns präsentiertes Konzept oder gar kein Konzept entschieden hat, bleiben unser Eigentum und werden nicht an den Kunden lizenziert. Der Kunde ist also nicht berechtigt, diese Konzepte bzw. Feinkonzepte selbst oder mit Dritten zu nutzen. Wir sind grundsätzlich aber bereit, diese Konzepte bzw. Feinkonzepte auf Grundlage einer separaten Vereinbarung an den Kunden zu lizenzieren.

 

8.    Reisekosten

8.1.    Soweit nicht anders in unserem Angebot angegeben, werden angemessene und nachgewiesene Reisekosten, wie zum Beispiel Zugtickets oder Hotelübernachtungen, zusätzlich vom Kunden erstattet und sind nicht in unseren Preisen enthalten.

8.2.    Unter Umständen und nach individueller Vereinbarung mit unseren Kunden, übernehmen wir auch die Reiseplanung für unsere Kunden – zum Beispiel im Rahmen von Events, die im Zusammenhang mit unseren Leistungen erfolgen. Die Reiseplanung beinhaltet etwa das Buchen von Flügen oder Hotelübernachtungen. Übernehmen wir die Reiseplanung für unsere Kunden, fällt dafür eine Gebühr in Höhe von netto 10 % bezogen auf die Netto-Reisekosten an.

 

9.    Laufzeit und Kündigung

9.1.    Der Vertrag zwischen Kunden und uns wird zu der im Angebot angegebenen Laufzeit abgeschlossen.

9.2.    Die ordentliche Kündigung eines bereits erteilten Auftrags ist weder uns noch unseren Kunden möglich. Verträge sind jedoch stets aus wichtigem Grund kündbar.

 

10.    Vergütung und Rechnungsstellung

10.1.    Soweit nicht anders angegeben, gelten alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2.    Wir rechnen unsere Leistungen, wie im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegt, ab. Der Kunde hat die Leistungen aber immer erst nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch uns zu bezahlen.
10.3.    Zahlt der Kunde eine Rechnung binnen der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist nicht, befindet er sich im Verzug. Der Rechnungsbetrag ist ab dann bis zur Zahlung nach dem jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, soweit solche durch verspätete Zahlungen entstanden sind, behalten wir uns vor.

 

11.    Vertraulichkeit

Wir werden alle uns zur  Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden vertraulich behandeln. Wir verpflichten uns, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

12.    Datenschutz

12.1.    Wir halten uns an die geltenden Regelungen für den Datenschutz, insbesondere an die Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“).
12.2.    Soweit für unsere Leistungserbringung erforderlich, werden wir daher im Einzelfall eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit unseren Kunden auf Basis der beigefügten Vorlage für eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

 

13.    Haftung

Wir haben Vertrauen in unsere Leistungen und haften daher grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Unseren Kunden ist bekannt, dass wir bei unserer Leistungserbringung auch Dritte einbinden, etwa Influencer oder externe Dienstleister. Über diese haben wir keine vollständige Kontrolle. Wir bitten unsere Kunden daher um Verständnis, dass wir zumindest bei einfacher Fahrlässigkeit unsere Haftung bei der Leistungserbringung wie folgt begrenzen:
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

14.    Geltendes Recht und Gerichtsstand

14.1.    Für diese AGB und die Vertragsbeziehung mit unseren Kunden gilt deutsches Recht.

14.2.    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB zwischen unseren Kunden und uns ist unser Sitz in Berlin.